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Zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeheimen

Die Beschäftigungen im Pflegebereich nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu. Von den Arbeitgebern werden immer häufiger Kenntnisse in der Pflege und Betreuung von Demenzkranken als Voraussetzung für eine Anstellung genannt. Die Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgt gemäß den Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI des GKV- Spitzenverbandes, mit dem Ziel insbesondere dem erhöhten Betreuungsbedarf von Pflegebedürftigen Menschen mit psychischen und geistigen Behinderungen bzw. demenzbedingten Störungen gerecht zu werden.

Betreuungsassistenten sollen in der Lage sein, betroffene Heimbewohner in ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen, ihre Lebensqualität zu erhöhen und Sicherheit sowie Orientierung vermitteln. Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betr offenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.

Die Betreuungskräfte sollen den Pflegeheimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orienteirung vermitteln.

Lehrgangsinhalte

  • Grundkenntnisse über Demenzkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen, typische Alterskrankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Beschäftigungs- und Bewegungsangebote für Menschen mit Demenzerkrankungen Methoden und Techniken im Umgang mit betreuungsbedürftigen, insbesondere dementen Menschen

Zugangsvoraussetzung

  • Sollten keine Erfahrungen in diesem Tätigkeitsbereich vorliegen, ist vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ein 5-tägiges Praktikum in einem Pflegeheim durchzuführen, um erste Eindrücke über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Pflegeheimbewohnern zu bekommen.
  • Hauptschulabschluss, gute Deutschkenntnisse, positive Haltung gegenüber kranken und behinderten Menschen
  • gute Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit, psychische Stabilität
  • therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss nicht notwendig, Kenntnisse jedoch wünschenswert

Lehrgangsdauer und Unterrichtszeiten

  • 1 Lehrgang vom 19.03.2012 - 16.05.2012 (2 Monate)
  • 2 Lehrgang vom 16.07.2012 - 10.09.2012 (2 Monate)
  • 3 Lehrgang vom 17.09.2012 - 14.11.2012 (2 Monate)
  • Montag bis Donnerstag von 08:00 - 15:00 Uhr
  • Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr
  • Insgesamt 210 Unterrichtseinheitenmit zusätzlich 104 Stunden Praktikum in einem Pflegeheim

Lehrgangsort

  • Deutsche Angestellten-Akademie • Pampower Straße 3 • 19061 Schwerin

Kontakt und Ansprechpartner



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